Aus Erfahrung entsteht mitunter eine produktionsbedingte Notwendigkeit für die Arbeitsgeber, einen ausländischen Arbeitnehmer, für den früher bereits eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde, zu ersetzen (zu kündigen). Solcher Arbeitnehmer darf durch einen anderen ausländischen Arbeitnehmer für die Besetzung derselben Stellung (mit demselben Beruf) ersetzt werden. Dabei bietet Licenses & Work Permits GmbH ihren Kunden die Dienstleistung zur Neuerteilung der Arbeitsgenehmigung.
Die erneute Arbeitserlaubnis bleibt bis zum Ablauf der Erlöschensfrist der ursprünglichen Genehmigung gültig.
Mehr Informationen sowie die Preise für die von Licenses & Work Permits GmbH anzubietenden Dienstleistungen erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner per E-Mail oder unter der Telefonnummer +7(727)329-34-92.