In der Republik Kasachstan wird eine Erlaubnis für die Anwerbung der ausländischen Arbeitskräfte in der Regel für ein Jahr erteilt. Die Gültigkeit der Genehmigung ist jedoch ggf. zu verlängern. Es ist erlaubt, jegliche Arbeitserlaubnis zweimal zu verlängern.
Für die Verlängerung der Genehmigung sind folgende Unterlagen bei der zuständigen Behörde innerhalb 20 Arbeitstage vor dem Erlöschen anzureichen:
1) Anmeldung;
2) Nachweis über die Erfüllung aller fälligen Forderungen zu den für die vorläufigen und laufenden Kalenderjahre erteilten Genehmigungen (soweit vorhanden);
3) Auskunft über die Verhältnisraten der kasachischen Staatsangehörigen im Personal;
4) Begründung zur Verlängerung der Genehmigung;
5) beglaubigte Kopie der Genehmigung.
Aufgrund der vorgelegten Dokumente trifft die zuständige Behörde im Laufe von 5 Arbeitstagen nach der Annahme der Dokumente ihre Entscheidung über die Zustimmung oder Versagung der Verlängerung.
Mehr Informationen sowie die Preise für die von Licenses & Work Permits GmbH anzubietenden Dienstleistungen erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner per E-Mail oder unter der Telefonnummer +7(727)329-34-92.