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Durch die Verordnung der Regierung der Republik Kasachstan vom 30.September 2009 NR 1486 wurden wesentliche Änderungen in die Fassung der Regelungen über die Quotefestlegung, Bedingungen und das Verfahren der Arbeitsgenehmigungserteilung an die Arbeitgeber für die Heranziehung der ausländischen Arbeitskraft in die Republik Kasachstan eingetragen. Die Änderungen wurden am 14. Oktober 2009 rechtskräftig eingeführt. Mit der erneuerten Fassung der „Regelungen über die Festlegung der Quote, Bedingungen und des Verfahrens über die Arbeitsgenehmigungserteilung für die Heranziehung der ausländischen Arbeitskraft nach Kasachstan“ können Sie auf unserer Website unter „Gesetzgebung“ lesen".